Ökumenisches Direktorium
Das Ökumenische Direktorium ist als Konkretisierung des Ökumenismusdekrets Unitatis redintegratio zu verstehen und wurde bereits zu Pfingsten 1967 und im April 1970 in zwei Teilen veröffentlicht. Neue kirchliche Gesetzbücher für die lateinische Kirche (1983) und die katholischen Ostkirchen (1990) sowie der Katechismus der Katholischen Kirche (1992) machten eine Neufassung notwendig, die auch die Ergebnisse des ökumenischen Dialogs einbezog.
Diese Neuausgabe von 1993 möchte durch Orientierungen und Normen von allgemeiner Bedeutung zum praktischen Engagement in der ökumenischen Arbeit der katholischen Kirche motivieren. So werden etwa die entwickelten ökumenischen Strukturen vorgestellt und die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen im ökumenischen Dialog gewürdigt; nachdrücklich wird eine (Fort-)Bildung in ökumenisch relevanten Themen empfohlen. Weitere Regelungen betreffen die Möglichkeiten für Katholiken bzw. nichtkatholische Christen, am sakramentalen Leben einer anderen bzw. der katholischen Kirche teilzunehmen.
Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus (Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz [Hg.], Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 110, Bonn 1993 [62012].)